Alarm- und Gefahrenabwehrplanungen werden auf der Grundlage der Störfallverordnung und deren Verwaltungsvorschriften erstellt. Zu den Inhalten zählen beispielsweise:
- Allgemeine Objektbeschreibungen
- Einzelpläne:
Feuerwehrplan, Energieversorgungsplan, Rohrleitungsplan, Abwasserplan mit Löschwasserrückhaltung, Absperr-einrichtungen, Betriebliche Alarm- und Warneinrichtungen, Flucht- und Rettungspläne, Abfahr- und Notabfahrpläne von Be-triebsanlagen, Gefahrenschwerpunkte, Gefährliche Stoffe, Gefährliche technische Einrichtungen, Gefahrenbereiche
- Angaben zur Umgebung:
Allgemeine Beschreibung, Schutzobjekte, Gefahrenquellen
- Betriebliche und außerbetriebliche Gefahrenabwehrkräfte
- Führungs- und Kommunikationseinrichtungen und -mittel
- Alarmplan:
Alarmfälle, Alarmierung und Warnung
- Anweisungen für spezielle Ereignisse und Regelung der Informationen im Einsatzfall